Die Zukunft von Allschwil...

... heute mitgestalten!

Die Revision der Zonenvorschriften Siedlung

Die Gemeinde Allschwil hat sich in den letzten Jahren zu einer modernen, attraktiven Wohn- und Arbeitsgemeinde entwickelt. Neben den knapp 21’500 Einwohnerinnen und Einwohnern arbeiten in Allschwil rund 11’000 Personen aus Allschwil und der umliegenden trinationalen Region.

Die rechtsgültigen Zonenvorschriften aus dem Jahr 2007 genügen den Fragestellungen und Herausforderungen einer Gemeinde in dieser Grösse heute nicht mehr. Auch die gesellschaftlichen, rechtlichen und raumplanerischen Anforderungen haben sich in den letzten 15 Jahren stark gewandelt.

Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die Zonenvorschriften Siedlung zu revidieren und vor diesem Hintergrund parallel auch den Strassennetzplan Siedlung zu überprüfen und anzupassen. Nehmen Sie diese Gelegenheit wahr und gestalten Sie die Zukunft von Allschwil mit!

Mit der Revision der Zonenvorschriften Siedlung stellen wir die Weichen für die künftige räumliche Entwicklung der Gemeinde Allschwil. Mit einem Planungshorizont von 15 Jahren stellt die Revision ein Schlüsselprojekt für unsere Gemeinde dar. Gestalten wir diese Zukunft gemeinsam, sodass Allschwil lebenswert bleibt und von positiven Entwicklungen profitieren kann.

Franz Vogt, Gemeindepräsident

Projektablauf

März 2021

Beginn des Verfahrens

Startschuss zur Revision der Zonenvorschriften und des Strassennetzplans Siedlung Allschwil mit dem Gemeinderat und der Projektleitung.

März 2021
19. Oktober 2021

Startveranstaltung

Erste öffentliche Veranstaltung zur Revision der Zonenvorschriften und des Strassennetzplans. Hier finden Sie weitere Informationen zur Veranstaltung.

19. Oktober 2021
8. Oktober – 7. November 2021

Online-Beteiligung

Erste Online-Beteiligung zur räumlichen Ausgangslage und deren Wahrnehmung der Bevölkerung in Allschwil. Die Umfrageergebnisse fliessen in die nächsten Arbeitsschritte ein.

8. Oktober – 7. November 2021
22. März 2022

Beteiligungs-veranstaltung

Zweite öffentliche Veranstaltung unter dem Motto „Diskutieren“. Erhalten Sie Einblick in erste Entwürfe zur Revision der Zonenvorschriften und des Strassennetzplans und nutzen Sie die Gelegenheit, diese zu diskutieren. Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

22. März 2022
8. September 2022

Informations-veranstaltung

Dritte öffentliche Veranstaltung mit Präsentation und Diskussion der Entwürfe einzelner Instrumente der Zonenvorschriften unter dem Motto „Spiegeln“. Hier finden Sie weitere Informationen zur Veranstaltung.

8. September 2022
8. September – 17. Oktober 2022

Online-Konsultation

Vom 8. September – 17. Oktober 2022 teilten Sie uns Ihre Meinung zu den ersten Entwürfen der Revision in der zweiten Online-Umfrage mit. Hier gelangen Sie zu den Resultaten.

8. September – 17. Oktober 2022
16. Januar – 26. Februar 2024

Öffentliche Mitwirkung

Durchführung der Mitwirkungsveranstaltung und anschliessende Mitwirkungsmöglichkeit im Rahmen der formellen Mitwirkung zur Revision der Zonenvorschriften und des Strassennetzplans. Informationen zum öffentlichen Mitwirkungsverfahren finden Sie hier.

16. Januar – 26. Februar 2024
30. Mai – 10. Juli 2024

Mitwirkung Teilzonenplan Binningerstrasse

Information und Mitwirkungsphase zum Entwurf des Teilzonenplan Binningerstrasse (Verankerung Masterplan).

30. Mai – 10. Juli 2024
17.10.2024

Öffentliche Auflage Mitwirkungsbericht Zonenplan Siedlung

Auflage des Mitwirkungsberichts zu den Zonenvorschriften Siedlung und dem Strassennetzplan. Sie finden den ausführlichen Mitwirkungsbericht mit Stellungnahmen zu den eingegangenen Mitwirkungen hier.

17.10.2024
14.11.2024

Öffentliche Auflage Mitwirkungsbericht Teilzonenplan Binningerstrasse

Auflage des Mitwirkungsberichts zu den Teilzonenvorschriften Binningerstrasse. Sie finden den ausführlichen Mitwirkungsbericht mit Stellungnahmen zu den eingegangenen Mitwirkungen hier.

14.11.2024
voraussichtlich 2025

Öffentliche Auflage

Öffentliche Auflage der Revisionsunterlagen nach dem Beschluss des Einwohnerrates mit Möglichkeit zur Einsprache.

voraussichtlich 2025
voraussichtlich 2025

Genehmigung und Inkraftsetzung

Einreichung der revidierten Zonenvorschriften und Strassennetzplan Siedlung zur Genehmigung und Inkraftsetzung durch den Regierungsrat.

voraussichtlich 2025

Fragen und Antworten

Die Zonenvorschriften, auch Nutzungsplanung oder Ortsplanung genannt, sind das zentrale kommunale Instrument zur Lenkung der Raumentwicklung. Sie grenzen das Baugebiet vom Nichtbaugebiet ab und schreiben Art und Mass der Nutzung innerhalb der einzelnen Zonen vor. Die Zonenvorschriften setzen sich aus dem Zonenplan Siedlung und dem Zonenreglement Siedlung zusammen und werden in die Teilgebiete Siedlung und Landschaft unterteilt. Die vorliegende Revision befasst sich mit den Zonenvorschriften Teil Siedlung sowie dem Strassennetzplan Teil Siedlung. Durch die Revision werden übergeordnete Vorgaben umgesetzt und die räumliche Entwicklung von Allschwil für die nächsten 15 Jahre in die richtigen Bahnen gelenkt.

Der Strassennetzplan legt das öffentliche Strassennetz generell fest und hält zukünftige Verkehrsflächen im Sinne einer Raumsicherung von Überbauung frei. Neben den bestehenden Verbindungen enthält er auch zu korrigierende oder zu erstellende Verkehrswege für die verschiedenen Fortbewegungsmittel sowie Parkierungsflächen. Es handelt sich dabei um eine konzeptionelle Festlegung der Verbindungen; die grundeigentümerverbindliche Festlegung und Projektierung einzelner Aspekte erfolgt mit dem später folgenden Erlass von Bau- und Strassenlinienplänen respektive mit den Bauprojekten. Im Rahmen der vorliegenden Revision wird der Strassennetzplan innerhalb des Siedlungsgebiets (Teil Siedlung) überarbeitet und aktualisiert.

Neben dem eigentlichen Zonenplan Siedlung können für Gebiete mit besonderen Herausforderungen Teilzonenpläne mit eigenen Vorschriften und Zonendefinitionen ausgearbeitet werden. Ein solcher Teilzonenplan existiert bereits für den Dorfkern. Der Detaillierungsgrad eines Teilzonenplans ist im Vergleich zum Zonenplan Siedlung in der Regel höher. Neu sollen auch die Ziele für den Entwicklungsschwerpunkt Binningerstrasse in einem Teilzonenplan umgesetzt werden.

Im Gebiet Binningerstrasse hat der Gemeinderat die künftige räumliche Entwicklung in die Hand genommen und dazu im Rahmen eines Masterplans die Entwicklungsperspektiven für gewerbliche Nutzungen, neue Wohnungen, aufgewertete Freiräume und eine neu gestaltete Binningerstrasse mit der verlängerten Tramlinie 8 aufgezeigt. Mit den Teilzonenvorschriften Binningerstrasse werden diese Inhalte des Masterplans Entwicklungsschwerpunkt Binningerstrasse aus dem Jahr 2021 grundeigentümerverbindlich verankert. 

Weitere Infos zum Dossier Entwicklungsschwerpunkt Binningerstrasse finden Sie hier.

Sie haben während des gesamten Prozesses zur Revision der Planungsinstrumente, der voraussichtlich bis 2024 dauern wird, immer wieder die Gelegenheit, sich aktiv an der Planung zu beteiligen und diese mitzugestalten. Neben den offiziellen Mitwirkungs- und Auflagephasen wird es in regelmässigen Abständen Beteiligungsveranstaltungen geben. Zudem besteht die Möglichkeit, an den beiden Online-Umfragen teilzunehmen. Aktualitäten und nächste Mitwirkungsgelegenheiten finden Sie hier.

Ihre Meinung interessiert uns – wir freuen uns auf Ihre Inputs und Mitgestaltung!

Das vertraute Erscheinungsbild von Allschwil wird sich nicht von heute auf morgen verändern. Mit der Revision der Zonenvorschriften und des Strassennetzplans Teil Siedlung werden die Rahmenbedingungen vorgegeben, innerhalb derer sich die Gemeinde in den nächsten 15 Jahren schrittweise weiterentwickeln soll. Dabei werden gewisse Aspekte beibehalten wie bisher, andere werden im Sinne der bisherigen Entwicklung weitergeschrieben und dritte bei Bedarf transformiert oder neu erfunden.

Bestimmen Sie mit, welche Aspekte dies sind und gestalten Sie die Zukunft von Allschwil! Informationen zur Mitgestaltungsmöglichkeit finden sie hier.

In einem ersten Schritt werden die bestehenden rechtsgültigen Instrumente hinsichtlich ihres Revisionsbedarfs analysiert. Dazu wird auch das Räumliche Entwicklungskonzept REK Allschwil aus dem Jahr 2018 beigezogen, welches strategische Vorgaben in den Bereichen Siedlung, Verkehr und Freiraum umfasst. Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt wird die Bevölkerung im Rahmen einer Startveranstaltung und einer Online-Umfrage eingeladen, die Stossrichtungen der Revision mitzugestalten.

Im nächsten Schritt werden diese Stossrichtungen dann in einem Entwurf zusammengeführt. Die Entwürfe der zu revidierenden Instrumente werden dann wiederum im Rahmen einer Veranstaltung der Bevölkerung präsentiert und gemeinsam diskutiert. Die anschliessend überarbeiteten Entwürfe werden dann dem Kanton als Prüf- und Genehmigungsinstanz zur fachlichen Vorprüfung eingereicht. 

Anschliessend werden die Instrumente der Revision wiederum der Bevölkerung im Rahmen der Mitwirkung vorgelegt. Im Rahmen einer dritten Bevölkerungsveranstaltung besteht die Möglichkeit zur Information, Auseinandersetzung und Diskussion der überarbeiteten Instrumente. Mittels schriftlicher Mitwirkungseingaben kann die Bevölkerung von Allschwil zu den revidierten Instrumenten Stellung beziehen.

Der Einwohnerrat Allschwils beschliesst die gemäss Mitwirkungseingaben bereinigten Revisionsunterlagen. Anschliessend besteht die Möglichkeit zum Referendum sowie zu Einsprachen im Rahmen der öffentlichen Auflage, bevor die Revision dem Regierungsrat zur abschliessenden Prüfung und Genehmigung eingereicht wird. 

Aktuelle Informationen zum Stand der Revision und zu Ihren Mitwirkungsmöglichkeiten finden Sie jeweils hier.

Die Revision der Zonenvorschriften Siedlung sowie des Strassennetzplans Siedlung basiert auf den zu einem früheren Zeitpunkt ausgearbeiteten Strategien wie dem Leitbild „Zukunft Allschwil“ und dem Räumlichen Entwicklungskonzept REK Allschwil. Im Rahmen der aktuellen Revision werden die dort formulierten Strategien und Massnahmen über die Instrumente der Zonenplanung grundeigentümerverbindlich festgelegt. 

Zentrale Grundlage für die Teilzonenvorschriften Binningerstrasse ist der kürzlich abgeschlossene Masterplan Entwicklungsschwerpunkt Binningerstrasse. Im Rahmen der Revisionsarbeiten werden die dort festgelegten behördenverbindlichen Entwicklungsabsichten ebenfalls grundeigentümerverbindlich umgesetzt und festgelegt.

Daneben werden im Rahmen der Revision übergeordnete eidgenössische und kantonale Vorgaben umgesetzt: Neben den Aufgaben aus dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz sind dies insbesondere Vorgaben aus dem kantonalen Richtplan, welche es im Rahmen der Revision umzusetzen gilt.

Haben Sie eine Frage, die hier nicht auftaucht? Stellen Sie uns diese hier.

Projektteam

Lisa Euler
Gruppenleiterin Stadtentwicklung und Raumplanung

lisa.euler@allschwil.bl.ch

Juergen Johner
Abteilungsleiter Entwickeln Planen Bauen

Alexander Hetzel
Projektleiter Tiefbau und Mobilität

Marion Zängerle
Projektleiterin externes Planungsteam, urbanista.ch

Glossar

Das eidgenössische Raumplanungsgesetz ist das höchste Planungsgesetz auf Bundesebene und hat unter anderem das Ziel einer haushälterischen Nutzung des Bodens.

Seit dem 1. September 2011 gelten die Baubegriffe und Messweisen der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Mit der Revision der ZVS übernimmt die Gemeinde Allschwil die IVHB. Somit wird eine einheitliche Messweise auf Gemeindeebene definiert, welche für alle der IVHB beigetretenen Kantone Gültigkeit hat.

Der kantonale Richtplan regelt die räumlichen Interessen des Kantons Basel-Landschaft und dient als Grundlage für die kommunale Nutzungsplanung. Er ist für die Behörden verbindlich.

Das REK ist als strategisches Planungsinstrument für die Gemeinde für die zukünftige Raumentwicklung bearbeitet worden. Es zeigt kurz-, mittel- und langfristige Massnahmen mit einem Zeithorizont bis zum Jahr 2035 auf. Es bildet eine Grundlage für die anstehende Revision der Nutzungsplanung.

Jede Gemeinde erstellt einen kommunalen Strassennetzplan. Dieser legt in groben Zügen die öffentlichen Strassen-, Fuss-, Wander- und Radwegnetze fest und hält die zukünftigen Verkehrsflächen von Überbauungen frei. Er bezeichnet die Funktion der Strassen und ist als behördenverbindliches Instrument massgebend für die kommunalen Bau- und Strassenlinienpläne. 

Die Vorschriften dienen als grundeigentümerverbindliche Vorgaben für die Entwicklung der Gemeinde und definieren Nutzung und Bebauung des Siedlungsgebiets.

Jede Gemeinde erstellt einen Nutzungsplan (auch Zonenplan genannt). Der Plan legt fest, wie für die Gemeinde Wohnen, Arbeiten und Landwirtschaft vorgesehen sind. Für die Grundeigentümer:innen ist der Plan verbindlich für sämtliche Bauvorhaben.